Blühendes Österreich #wein.landschaft Teilnahmebedingungen
Blühendes Österreich #wein.landschaft Teilnahmebedingungen für den Call im Jahr 2024
Der Bewerb „#wein.landschaft“ finanziert und ermöglicht Einzelpersonen und Organisationen Projektideen zur Stärkung der Biodiversität in Österreichs Weinbauregionen und in Folge für Klimaschutz zu realisieren. Blühendes Österreich Billa gemeinnützige Privatstiftung stellt für diesen Call insgesamt € 250.000,- zur Verfügung.
Wer führt das Projekt durch?
Veranstalterin des Bewerbs ist Blühendes Österreich – Billa gemeinnützige Privatstiftung (kurz Blühendes Österreich), IZ NÖ Süd, Str. 3, 2355 Wiener Neudorf.
Die Projektpartner:innen
Land schafft Leben ist Partnerin und mit Gründer Hannes Royer als Jurymitglied integriert. Sie werden die ausgewählten Partner:innen mit Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Die ARGE Bäuerinnen Österreich und CEOs FOR FUTURE haben Jurymitglieder nominiert und unterstützen ebenfalls bei der Kommunikation. Für die landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Begleitung konnte das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, FiBL Österreich, gewonnen werden.
Wer kann einreichen?
Als Projektwerber:innen sind zugelassen:
- Organisationen mit Sitz in Österreich
- Einzelpersonen mit Wohnsitz in Österreich
- Landwirt:innen
Mehrfachteilnahmen sind erlaubt. Kooperationen oder organisationsübergreifende Projekte werden in der Bewertung höher eingestuft. Vertragspartner:in ist die oder der Hauptverantwortliche der Projektumsetzung.
Es wird maximal ein Projekt pro Projektwerber:innen finanziell unterstützt.
Wer kann nicht einreichen?
Zum Bewerb #wein.landschaft nicht zugelassen sind:
- Politische Organisationen und politische Vorfeldorganisationen
Welche Projekte werden finanziert?
- Projekte, die zur Erhöhung der Artenvielfalt und Biodiversität in der Weinbaulandschaft beitragen.
- Praxisorientierte Naturschutzprojekte, die einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung von naturschutzfachlich wertvollen Habitaten leisten.
- Das eingereichte Projekt darf sich noch nicht in der Umsetzung befinden.
- Die max. Finanzierungssumme liegt bei € 40.000,- pro Projekt.
- Die Gesamtkosten eines eingereichten Projekts dürfen € 200.000,- nicht überschreiten.
- Eine Mindesteinreichsumme gibt es nicht.
- Das Projekt muss bis 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Folgende weitere Kriterien hat ein Projekt darüber hinaus zu erfüllen:
Allgemeine und naturschutzfachliche Qualität
- Das Projekt hat eine positive Wirkung auf eine Fläche und trägt zu mehr Biodiversität und Artenvielfalt bei.
- Das Projekt erfüllt die allgemeinen Kriterien: Schlüssigkeit des Projekts und Vollständigkeit der Einreichung.
- Das geplante Projekt wird in Österreich umgesetzt und hat einen regionalen Bezug.
- Die Umsetzung des Projekts hat klar erkennbare oder messbare Ergebnisse und Ziele zur Folge.
Zeitlicher Rahmen der eingereichten Projekte
- Projektstart: Die Umsetzung des eingereichten Projekts beginnt frühestens ab 1.02.2025.
- Projektende / Umsetzungsfrist: Das eingereichte Projekt muss bis spätestens 31.12.2026 umgesetzt sein.
Das geplante Projekt erfüllt Qualität im Sinne der Nachhaltigkeit/Langfristigkeit
- Das Projekt hat eine nachhaltige und längerfristige Wirkung.
- Die für die Umsetzung benötigte Fläche / der Lebensraum ist über den finanzierten Projektzeitraum rechtlich gesichert.
- Die Plausibilität der Realisierung des geplanten Projekts ist nach Ansicht der Jury und des Veranstalters gegeben.
- Der/die Projektwerber:in verfügen über ausreichend Kapazitäten, um das Projekt entsprechend der Beschreibung und gemessen an den Zielen zeitgerecht umzusetzen.
Welche Finanzierung und Unterstützung gibt es?
Blühendes Österreich stellt insgesamt € 100.000,- zur Finanzierung der ausgewählten Projekte zur Verfügung.
Ablauf und Entscheidungswege
- Die Projekt-Einreichung ist von 11. Juni 2024, 00:00 Uhr bis 12. September 2024, 23:59 Uhr, möglich.
- Das Online-Dokument Einreichung #wein.landschaft muss für eine erfolgreiche Teilnahme vollständig ausgefüllt sein (im Einreichformular auf unserer Website reicht es zu speichern).
Die Erstbeurteilung, Bewertung und Erstellung einer Shortlist führt ein Expert:innenteam bestehend aus den Mitarbeiter:innen von Blühendes Österreich und FiBL Österreich durch.
Über die Vergabe der Finanzierung entscheidet eine Jury. Diese setzt sich aus max. zwölf Mitgliedern zusammen. Diese werden von Blühendes Österreich und den Projektpartner:innen eingeladen und nominiert. Die Jury bestimmt und nominiert aus der Shortlist anhand eines Punktebewertungssystems jene Projektwerber:innen, die zu Phase II eingeladen werden. Die Benachrichtigung der Projektwerber:innen, die zu Phase II eingeladen werden, erfolgt per Email bis spätestens 31. Oktober 2024.
Danach in Phase II werden die Einreicher:innen aus der Shortlist durch das Team von Blühendes Österreich und durch ausgewählte Mentor:innen und naturschutzfachliche Expert:innen bei der Finalisierung des Projektkonzepts unterstützt. Dies geschieht im Rahmen einer Academy mittels Workshops, Vorträgen und Netzwerktreffen. Phase II mit den von der Jury ausgewählten Finalist:innen läuft von Anfang November bis Ende Dezember 2024.
- Die Benachrichtigung der Projektwerber:innen, die zu Phase II eingeladen werden, erfolgt per Email bis spätestens 31. Oktober 2024.
- Phase II mit den von der Jury ausgewählten Finalist:innen läuft von 1. Nov. bis 31. Dez.2024.
- In Phase II begleiten Blühendes Österreich und eingeladene Expert:innen die Finalist:innen bei der Finalisierung des Projektkonzepts. Dies geschieht im Rahmen von Workshops und Netzwerktreffen.
- Start des Projekts ist ab 1. Februar 2025 möglich.
- Die Umsetzung des Projekts muss bis 31. Dezember 2026 erfolgen.
Alle Gewinner-Projekte erhalten neben der finanziellen Unterstützung ein naturschutzfachliches und individuelles Coaching und Mentoring sowie mediale Begleitung.
In Phase II werden die ausgewählten Finalist:innen bei den Finalisierungen des Projektkonzepts und der Projekteinreichung unterstützt. Im Zuge der Phase II wird die rechtliche und praktische Umsetzung des jeweiligen Projektes der ausgewählten Finalist:innen erarbeitet und geprüft. Ist die Umsetzung des Projekte des/der jeweiligen Finalist:innen möglich und werden die für das Projekt nötigen Finanzierungsvorgaben umgesetzt, so wird der Projektvertrag zwischen dem Finalist:innen (in Folge Gewinner:innen) und der Veranstalterin bis spätestens Ende Jänner 2025 abgeschlossen. Die Veranstalterin unterstützt nicht nur finanziell, sondern unterstützt und begleitet bei der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
In Folge werden die Projekte dieser Gewinner:innen finanziert und es erfolgt die Umsetzung der Projekte. Blühendes Österreich unterstützt die Finalist:innen mit Expert:innen.
- Die im Rahmen des Projektvertrages zugesagte Finanzierung des Projektes ist zweckgebunden.
- Einer/m Finalist:in und in Folge Vertragspartner:in wird maximal eine monetäre Förderung in Höhe von € 40.000,- zugesprochen.
- Die Finalisten:innen erklären sich bereit an einem 2tägigen #wein.landschaft-Workshop in St. Pölten Mitte November 2024 teilzunehmen.
- Die Finalist:innen erklären sich bereit an der #wein.landschaft-Gala Ende Jänner 2025 in Wien teilzunehmen.
- Blühendes Österreich unterstützt die Projektwerber:innen bei Finanzierungs- und Organisationsfragen.
- Zwischen Gewinner:in und Blühendes Österreich wird eine Medienvereinbarung getroffen, welche die Kommunikation nach außen verbessern und diese regeln soll.
Finanzierung
Überweisungen der Projektfinanzierung #wein.landschaft werden gestaffelt und sind an jeweilige Projektzielerreichungen gemäß Einreichung und damit direkt an die Projektberichte geknüpft.
So erfolgt die Finanzierung: Zwei Drittel direkt nach Vertragsabschluss, ein Drittel nach Projektabschluss und nach vollständig eingereichtem und geprüftem Projektendbericht.
Für die Abfuhr allfällig anfallender Ertragsteuern aus dem Gewinn sorgt der/die Gewinner:in des jeweiligen Projektes.
Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der/die Projektwerber:in verantwortlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einräumung von Rechten an Fotos und Inhalten
Durch die Projekteinreichung räumen die Projektwerber:innen Blühendes Österreich – Billa gemeinnützige Privatstiftung, Billa Aktiengesellschaft und den Projektpartner:innen Land schafft Leben und FiBL unentgeltlich das nicht-exklusive räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der Inhalte ein. Dieses Recht umfasst insbesondere die Veröffentlichung, sowohl online als auch offline, auf Datenträgern, in Printmedien, Foto, Websites, interne Kommunikation per Newsletter, Mitarbeiter-App und Filialnews und bei Veranstaltungen – unabhängig vom Medium. Dies beinhaltet auch das Recht zur Veränderung, Vervielfältigung, Übersendung, Veröffentlichung und Weiterentwicklung sowie zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ohne Anspruch auf Vergütung.
Der/die Gewinner:in stellt dazu unentgeltlich Fotomaterial des Projekts (unter Angabe der Fotocredits) zur Verfügung.
Wenn die Projektwerber:innen nicht Hersteller:innen der überlassenen Fotos sind, garantieren sie, dass die Rechtseinräumung zur Weitergabe und Nutzung erteilt ist. Das Gleiche gilt für allenfalls auf den überlassenen Fotos abgebildete Personen.
Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
Der/die Projektwerber:in stimmt ausdrücklich zu, dass die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zum Zweck der Abwicklung des Projekts verwendet und im notwendigen Ausmaß an Dritte weitergegeben werden dürfen; ferner der Name bzw. die Bezeichnung als Gewinner:innen der Calls „#wein.landschaft“ von Blühendes Österreich, Billa Aktiengesellschaft, REWE Int. Dienstleistungs GmbH (Buchhaltungsabteilung) sowie der Projektpartner:innen Land schafft Leben und FiBL in bestehenden und zukünftigen analogen und digitalen Medien veröffentlicht werden dürfen.
Diese Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann vor Vertragsabschluss jederzeit schriftlich per E-Mail an office@bluehendesoesterreich.at widerrufen werden.
Im Falle des Widerrufes werden die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nicht weiterverwendet und mit Wirkung für die Zukunft gelöscht. Der/die Projektwerber:in scheidet einschließlich Projekt jedoch aus dem Projektverfahren aus.
Die Veranstalterin ist dazu verpflichtet vom Förderempfänger alle zur Überprüfung des Fördervorhabens dienenden Unterlagen bis zum Ablauf von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der Förderung bzw. bei Teilzahlungen ab Ende der Auszahlung der letzten Förderungstranche aufzubewahren. Die Daten von Projektwerber:innen, welche nicht Förderempfänger sind, werden nicht gespeichert.
Mehr zum Datenschutz im Rahmen der Calls Blühendes Österreich #wein.landschaft hier.
Fragen & Kontakt
Als Ansprechpartnerin steht Ines Lemberger (unter office@bluehendesoesterreich.at oder Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr telefonisch unter +431 361 973 00 zur Verfügung.