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In einem Buschenschank schenken WinzerInnen (in Österreich auch „WeinhauerInnen“ genannt) selbst erzeugten Wein aus. Zudem dürfen sie dort Most, Sturm, Schnaps, Trauben- und Obstsaft aus eigener Produktion anbieten. Und hausgemachte kalte Speisen wie Brot, Wurst, Speck, Käse, Eier, Brotaufstriche, Butter oder Mehlspeisen. Ein „Heuriger“ ist nicht nur der junge Wein der letzten Ernte, sondern auch das Lokal, in dem er ausgeschenkt wird. Als Heuriger können sowohl klassische Buschenschenken als auch „ganz normale“ Gaststätten bezeichnet werden.

Allgemein

Buschenschank

Ausschließlich BesitzerInnen bzw. PächterInnen von Wein- oder Obstgärten dürfen einen Buschenschank betreiben. Dieser hat nur zeitlich begrenzt geöffnet. BäuerInnen bringen dann einen „Buschen“ vor dem Tor an. Dieser „Weinanzeiger“ besteht oft aus Fichten-, Tannen-, Föhren- oder Wacholderzweigen, manchmal auch aus Stroh. Mitunter ist er in Kranzform ausgeführt oder mit Bändern geschmückt. BesucherInnen wissen nun, dass „ausg’steckt“ ist, d. h. dass im Buschenschank ausgeschenkt wird. Sperrt der Buschenschank wieder zu, wird der Buschen wieder abgenommen.

Der Buschenschank ist eine Form der bäuerlichen Direktvermarktung, braucht keine Gastgewerbekonzession und genießt steuerliche Vorteile. Diese Erleichterungen werden erkauft mit der oben genannten Einschränkung im Getränke- und Speisenangebot.

Heuriger

Ein Heuriger im ursprünglichen Sinn ist ein Betrieb, der frischen Wein ausschenken darf (also „heurigen“ Jungwein). Anders als bei den Buschenschenken ist der Begriff des Heurigen nicht geschützt. Jede Gaststätte darf sich als Heuriger bezeichnen. Somit kann ein Heuriger eine „richtige“ Buschenschank sein (dann wird er oft „echter Heuriger“ genannt), oder auch ein „ganz gewöhnlicher“, konzessionierter Gastgewerbebetrieb. In zweiterem Fall dürfen auch warme und zugekaufte Speisen serviert werden – und zwar ganzjährig. V. a. in Tourismusgebieten, z. B. in den Wiener Vorstädten, sind Heurige heutzutage vielfach große und kommerziell betriebene Gaststätten. Untrennbar mit dem Wiener Heurigen verbunden ist die Heurigenmusik, speziell das Wienerlied – auch als Element im Heimatfilm der Nachkriegszeit.

Ein „Heurigenkalender“ zeigt die Öffnungszeiten von Heurigen und Buschenschenken in Weinbaugebieten an.

 

Zahlen und Fakten

Im Jahr 2018 wurden 2,75 Mio. Hektoliter Wein in Österreich geerntet, das waren um 24 % mehr als im Schnitt der letzten fünf Jahre. Davon sind rd. zwei Drittel Weißwein (1,86 Mio. Hektoliter). Mehr als 14.000 Weinbaubetriebe in Österreich bewirtschaften eine Weingartenfläche von insgesamt rd. 45.000 ha. Davon liegen rd. 62 % in Niederösterreich, gefolgt vom Burgenland (27 %), der Steiermark (10 %) und Wien (1 %). Beliebteste Rebsorte ist der Grüne Veltliner. Er wird auf 47 % der Weißweinfläche angebaut. Beim Rotwein ist der Zweigelt führend (42 % der Rotweinfläche). Pro Kopf und Jahr werden in Österreich etwa 27 Liter Wein konsumiert (vgl.: rd. 100 Liter Bier).

Eine gesicherte Gesamtanzahl an Buschenschenken und Heurigen in Österreich existiert nicht. Es dürften aber mehrere tausend sein. Sie werden v. a. in Wien, Nieder- und Oberösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten betrieben. Jedes dieser Bundesländer hat sein eigenes Buschenschankgesetz (oder eine gesetzliche Verordnung), das Öffnungszeiten, Namen und Angebot regelt. In Wien und Umgebung dominiert die Bezeichnung „Heuriger“, in der Steiermark und im Südurgenland eher „Buschenschank“. In traditionellen Obstanbaugebieten, z. B. in Teilen Ober- und Niederösterreichs, findet man auch sogenannte „Mostheurige“ bzw. „Mostbuschenschenken“: Sie schenken Most statt Wein aus.

 

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typisches Wiener Heurigenlokal in Grinzing

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