Changemaker #nature Teilnahmebedingungen für den dritten Call im Jahr 2024

€ 100.000 für ausgewählte Projekte von Organisationen mit Jugendschwerpunkt und junger Menschen zur Förderung von Projekten zu Biodiversität und Klimaschutz

Der Bewerb „Changemaker #nature – Youth Lead the Change“ finanziert und ermöglicht Organisationen mit Jugendschwerpunkt und jungen Menschen ihre Ideen für Biodiversitätsprojekte und in Folge für Klimaschutz zu realisieren. Blühendes Österreich REWE International gemeinnützige Privatstiftung stellt für drei Calls insgesamt € 300.000,- zur Verfügung. In den Jahren 2022, 2023, 2024 werden Calls zu je € 100.000,- durchgeführt. Kooperationspartner:innen sind die Bundesjugendvertretung, CliMates Austria, GLOBAL 2000, CEOs for future und Landjugend Österreich.

"Changemaker #nature" wird durch den Biodiversitätsfonds des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

Wer führt das Projekt durch?

Veranstalterin des Bewerbs ist Blühendes Österreich – REWE International gemeinnützige Privatstiftung (kurz Blühendes Österreich), IZ NÖ Süd, Str. 3, 2355 Wiener Neudorf.

Wer kann einreichen?

Als Projektwerber:innen sind zugelassen:

  • Organisationen mit Kinder- und Jugendschwerpunkt und anerkannte Jugendorganisationen mit Sitz in Österreich.
    • Bei nicht offiziell anerkannten Jugendorganisationen muss der Jugendschwerpunkt in den Statuten, im Stiftungsbrief bzw. formal verankert sein. Diese sind seitens der Projektwerber:innen auf Anfrage vorzulegen.
    • Bei Organisationen, die keine Jugendorganisationen sind bzw. die keinen Jugendschwerpunkt haben, muss die Organisations- und Leitungsfunktion (Obmann/Obfrau, Vorsitzende, Gründer:in, Eigentümer:in) bei Personen liegen, die zwischen 14 und 27 Jahre alt sind.
  • Einzelpersonen mit Wohnsitz in Österreich, die folgende Alterskriterien erfüllen: Die Projektwerber:innen müssen zwischen 14 und 27 Jahre alt sein. Sie müssen zwischen dem 1. Jänner 1997 und 31. Dezember 2009 geboren sein. 

Einzelpersonen wie z.B. Landwirtinnen und Landwirte, die den Alterskriterien entsprechen. Lehrer:innen, die den Alterskriterien entsprechen, können sowohl als Einzelperson als auch gemeinsam mit Schüler:innen einreichen.

Mehrfachteilnahmen sind erlaubt.

Es wird maximal ein Projekt pro Projektwerber:innen finanziell unterstützt.

Wer kann nicht einreichen?

Zum Bewerb Changemaker #nature – Youth Lead the Change nicht zugelassen sind:

  • Politische Organisationen und politische Vorfeldorganisationen sowie
  • Unternehmer:innen bzw. Mitarbeiter:innen gewinnorientierter Organisationen, die betriebsbezogene Investitionen planen (ausgenommen Bildungseinrichtungen).
  • Bundeslehranstalten und Bundesinstitutionen, die durch den Bund finanziert werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Welche Projekte werden finanziert?

  • Projekte, die zur Erhöhung der Artenvielfalt und Biodiversität beitragen.
  • Praxisorientierte Naturschutzprojekte die einen Beitrag zu Erhalt und Verbesserung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen und Lebensräumen leisten.
  • Projekte, um Tieren und Pflanzen ihren natürlichen Lebensraum zurückzugeben oder diesen zu sichern.
  • Beispiele für mögliche Projektideen findest du hier.
  • Das eingereichte Projekt darf sich noch nicht in der Umsetzung befinden.
  • Die max. Finanzierungssumme liegt bei € 10.000,- pro Projekt.
  • Die Gesamtkosten eines eingereichten Projekts dürfen € 50.000,- nicht überschreiten.
  • Eine Mindesteinreichsumme gibt es nicht.
  • Das Projekt muss bis 31.12.2026 abgeschlossen werden.

Folgende weitere Kriterien hat ein Projekt darüber hinaus zu erfüllen:

Allgemeine und naturschutzfachliche Qualität

  • Das Projekt hat eine positive Wirkung auf eine Fläche und trägt zu mehr Biodiversität und Artenvielfalt bei.
  • Das Projekt erfüllt die allgemeinen Kriterien: Schlüssigkeit des Projekts und Vollständigkeit der Einreichung.
  • Das geplante Projekt wird in Österreich umgesetzt und hat einen regionalen Bezug.
  • Die Umsetzung des Projekts hat klar erkennbare oder messbare Ergebnisse und Ziele zur Folge.

Zeitlicher Rahmen der eingereichten Projekte

  • Projektstart: Die Umsetzung des eingereichten Projekts beginnt frühestens ab 1.05.2025.
  • Projektende / Umsetzungsfrist: Das eingereichte Projekt muss bis spätestens 31.12.2026 umgesetzt sein. 

Das geplante Projekt erfüllt Qualität im Sinne der Nachhaltigkeit/Langfristigkeit

  • Das Projekt hat eine nachhaltige und längerfristige Wirkung.
  • Die für die Umsetzung benötigte Fläche / der Lebensraum ist über den finanzierten Projektzeitraum rechtlich gesichert. 
  • Die Plausibilität der Realisierung des geplanten Projekts ist nach Ansicht der Jury und des Veranstalters gegeben.
  • Der/die Projektwerber:in verfügen über ausreichend Kapazitäten, um das Projekt entsprechend der Beschreibung und gemessen an den Zielen zeitgerecht umzusetzen.
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Stieglitz am Wasser

Welche Finanzierung und Unterstützung gibt es?

Blühendes Österreich stellt pro Call insgesamt € 100.000,- zur Finanzierung der ausgewählten Projekte zur Verfügung. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wird je ein Call durchgeführt.

Ablauf und Entscheidungswege

  • Die Projekt-Einreichung ist von 18. September, 00.00 Uhr bis 27. November 2024, 24.00 Uhr, möglich.
  • Das Kurzkonzept Einreichung Changemaker #nature muss für eine erfolgreiche Teilnahme vollständig ausgefüllt sein und rechtzeitig per Mail bis spätestens 27. November 2024, 24.00 Uhr, an changemaker@bluehendesoesterreich.at eingelangt sein.

Die Erstbeurteilung, Bewertung und Erstellung einer Shortlist führt ein Expert:innenteam bestehend aus den Mitarbeiter:innen von Blühendes Österreich und etwaigen eingeladenen externen Expert:innen durch. 

Über die Vergabe der Finanzierung entscheidet eine Jury. Diese setzt sich aus max. zwölf Mitgliedern zusammen. Diese werden von Blühendes Österreich und den Projektpartner:innen Bundesjugendvertretung, CliMates Austria, GLOBAL 2000, CEOs for future und Landjugend Österreich eingeladen und nominiert. Die Jurymitglieder sind zwischen 14 und 27 Jahre alt.  Die Jury bestimmt und nominiert aus der Shortlist anhand eines Punktebewertungssystems jene Projektwerber:innen, die für Phase II eingeladen (in Folge kurz Finalist:innen genannt) werden.

Während Phase II werden die Einreicher:innen aus der Shortlist durch das Team von Blühendes Österreich und durch ausgewählte Mentor:innen und naturschutzfachliche Expert:innen bei der Finalisierung des Projektkonzepts unterstützt. Dies geschieht im Rahmen einer Changemaker Academy mittels Workshops, Vorträgen und Netzwerktreffen. Phase II mit den von der Jury ausgewählten Finalist:innen läuft von 1. März bis 30. April 2025.

  • Die Benachrichtigung der Projektwerber:innen, die zu Phase II eingeladen werden, erfolgt per Email bis spätestens 28. Februar 2025.
  • Zur Aufnahme in die Phase II ist seitens der Finalist:innen ein Nachweis zur Bestätigung des Geburtsdatums (Reisepass, Personalausweis, ecard, Führerschein) binnen 14 Tagen ab Aufforderung dem Veranstalter vorzulegen. 
  • Der/Die Finalist:in hat, soweit er/sie nicht volljährig ist, die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s zur Teilnahme an den Wettbewerb einzuholen und binnen 14 Tagen ab Aufforderung dem Veranstalter schriftlich vorzulegen.
  • Phase II mit den von der Jury ausgewählten Projektwerber:innen läuft von 1. März bis 30. April 2025.
  • Werden die vorgenannten Nachweise hinsichtlich des Alters sowie der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht fristgerecht vorgelegt, so scheidet der jeweilige Finalist:in aus.
  • In Phase II begleiten Blühendes Österreich und eingeladene Expert:innen die Projektwerber:innen bei der Finalisierung des Projektkonzepts. Dies geschieht im Rahmen von Workshops und Netzwerktreffen.
  • Start des Projekts ist ab 1. Mai 2025 möglich.
  • Die Umsetzung des Projekts und die Legung eines Abschlussberichts muss bis 31. Dezember 2026 erfolgen.

Alle Gewinner-Projekte erhalten neben der finanziellen Unterstützung ein naturschutzfachliches und individuelles Coaching und Mentoring sowie mediale Begleitung.

In Phase II werden die ausgewählten Finalist:innen bei den Finalisierungen des Projektkonzepts und der Projekteinreichung unterstützt. Im Zuge der Phase II wird die rechtliche und praktische Umsetzung des jeweiligen Projektes der ausgewählten Finalist:innen erarbeitet und geprüft. Ist die Umsetzung des Projekte des/der jeweiligen Finalist:innen möglich und werden die für das Projekt nötigen Finanzierungsvorgaben des Klimaschutzministeriums umgesetzt, so wird der Projektvertrag zwischen dem Finalist:innen (in Folge Gewinner:innen) und dem Veranstalter bis spätestens Ende April 2025 abgeschlossen. Der Veranstalter unterstützt nicht nur finanziell, sondern unterstützt und begleitet bei der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

In Folge werden die Projekte dieser Gewinner:innen finanziert und es erfolgt die Umsetzung der Projekte. Blühendes Österreich unterstützt die Finalist:innen mit Expert:innen.

Finanzierung

Überweisungen der Projektfinanzierung Changemaker #nature werden gestaffelt und sind an jeweilige Projektzielerreichungen gemäß Einreichung und damit direkt an die Projektberichte geknüpft.

So erfolgt die Finanzierung: Zwei Drittel direkt nach Vertragsabschluss, ein Drittel nach Projektabschluss und nach vollständig eingereichtem und geprüftem Projektendbericht.

Für die Abfuhr allfällig anfallender Ertragsteuern aus dem Gewinn sorgt der/die Gewinner:in des jeweiligen Projektes.

Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der/die Projektwerber:in verantwortlich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einräumung von Rechten an Fotos und Inhalten

Durch die Projekteinreichung räumen die Projektwerber:innen Blühendes Österreich – REWE International gemeinnützige Privatstiftung, BILLA AG (redaktionelle Pressearbeit in österreichischen Medien sowie interne Kommunikation per Newsletter, Mitarbeiter-App und Filialnews), die Projektpartner:innen Bundesjugendvertretung, CliMates Austria, GLOBAL 2000, CEOs for future und Landjugend Österreich unentgeltlich das nicht-exklusive räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der Inhalte ein. Dieses Recht umfasst insbesondere die Veröffentlichung, sowohl online als auch offline, auf Datenträgern, in Printmedien, Foto, Websites und bei Veranstaltungen – unabhängig vom Medium. Dies beinhaltet auch das Recht zur Veränderung, Vervielfältigung, Übersendung, Veröffentlichung und Weiterentwicklung sowie zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ohne Anspruch auf Vergütung.

Der/die Gewinner:in stellt dazu unentgeltlich Fotomaterial des Projekts (unter Angabe der Fotocredits) zur Verfügung.

Wenn die Projektwerber:innen nicht Hersteller:innen der überlassenen Fotos sind, garantieren sie, dass die Rechtseinräumung zur Weitergabe und Nutzung erteilt ist. Das Gleiche gilt für allenfalls auf den überlassenen Fotos abgebildete Personen.

Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

Der/die Projekteinreichende stimmt ausdrücklich zu, dass die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zum Zweck der Abwicklung des Projekts verwendet und im notwendigen Ausmaß an Dritte weitergegeben werden dürfen; ferner der Name bzw. die Bezeichnung als Gewinner:innen der Calls „Changemaker #nature – Youth Lead the Change“ von Blühendes Österreich, BILLA AG (redaktionelle Pressearbeit in österreichischen Medien sowie interne Kommunikation per Newsletter, Mitarbeiter-App und Filialnews), REWE Int. Dienstleistungs GmbH (Buchhaltungsabteilung) sowie den Projektpartner:innen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Bundesjugendvertretung, CliMates Austria, GLOBAL 2000, CEOs for future und Landjugend Österreich in bestehenden und zukünftigen analogen und digitalen Medien veröffentlicht werden dürfen.

Diese Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann vor Vertragsabschluss jederzeit schriftlich per E-Mail an changemaker@bluehendesoesterreich.at widerrufen werden.

Im Falle des Widerrufes werden die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nicht weiterverwendet und mit Wirkung für die Zukunft gelöscht. Der/die Projekteinreichende scheidet einschließlich Projekt jedoch aus dem Projektverfahren aus.

Wir sind dazu verpflichtet vom Förderempfänger alle zur Überprüfung des Fördervorhabens dienenden Unterlagen bis zum Ablauf von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der Förderung bzw. bei Teilzahlungen ab Ende der Auszahlung der letzten Förderungstranche aufzubewahren. Die Daten von Projektwerbern, welche nicht Förderempfänger sind, werden nicht gespeichert.

Mehr zum Datenschutz im Rahmen der Calls Changemaker #nature hier.

Fragen & Kontakt

Als Ansprechpartnerin steht Ines Lemberger (unter changemaker@bluehendesoesterreich.at oder Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr telefonisch (unter 0664/88992247 und 01 361 97300) zu Verfügung.

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