Nicht nur die Natur selbst braucht unseren Schutz. Auch diejenigen, die sich die für eine gesunde Umwelt einsetzen.
Aktuell erregt eine Gesetzesnovelle in Oberösterreich für Aufsehen: Die Parteistellung der Umweltanwälte soll gestrichen werden. Stattdessen sollen sich NGOs beteiligen – auch wenn sie am Verfahren gar nicht teilnehmen können!
Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, weiß mehr:  

Welches Kalkül vermuten Sie hinter der Gesetzesnovelle zur Umweltanwaltschaft in Oberösterreich?

Das Kalkül liegt auf der Hand: Man will ganz offensichtlich Umwelt- und Naturschutz zu Gunsten profitorientierter Wirtschaftsanliegen zurückdrängen.

Ist die Umweltanwaltschaft auch österreichweit in Gefahr?

Selbstverständlich, denn die Umsetzung der Aarhus-Konvention, die Naturschutzorganisationen ein Beteiligungsrecht an Umweltverfahren zusichern soll und die in Oberösterreich nun als Trojanisches Pferd für die Demontage der öffentlich-rechtlichen Umweltanwaltschaften missbraucht wird, ist in ganz Österreich längst überfällig. Das Negativbeispiel aus Oberösterreich darf jetzt auf keinen Fall Schule machen.

Falls die Gesetzesänderung durchgeboxt wird und der Umweltanwalt Geschichte wäre, wie würde unser Land ohne diese Institution aussehen? Was würde das für unsere Natur bedeuten?

Der Verlust der Umweltanwaltschaften würde den österreichischen Umwelt- und Naturschutz um Jahrzehnte zurückkatapultieren. Ein umfassender „Blick“ auf drohende oder bereits begangene strafrechtliche Vergehen in der Natur wäre nicht mehr sichergestellt. Als einzige Hüter von Natur und Umwelt blieben dann wenige NGOs, die den Verfahrensumfang von Umweltanwaltschaften niemals auffangen könnten. Übrigens sieht die OÖ Naturschutzgesetz-Novelle auch für anerkannte NGOs bürokratische Hürden vor.

"Die Luft für die Stimme der Natur wird also auf allen Ebenen mehr als dünn – ja eigentlich wird sie systematisch erstickt."
 

Inwiefern könnten NGOs die Umweltanwaltschaft vertreten?

Die öffentlich-rechtliche Rolle der Umweltanwaltschaften ist einzigartig und durch NGOs nicht zu ersetzen. Die Umweltanwaltschaften agieren als neutrale Player auf fachlicher Ebene. Darüber hinaus profitieren sie von ihrem starken Netzwerk durch ihre breite Präsenz in ganz Österreich. NGOs sind, oftmals themenspezifisch und/oder regional fokussierte, Interessenvertretungen von Natur und Umwelt und in diesem Punkt natürlich weniger „neutral“, z. B. im Hinblick auf die Interpretation von Gesetzestexten bzw. in Genehmigungsverfahren. Beide Rollen sind in einer Demokratie unersetzbar!

Wie bezieht der Umweltdachverband Stellung zur OÖ Naturschutznovelle?

Unsere ausführlichen aktuellen Stellungnahmen sind im Pressebereich auf unserer Website unter www.umweltdachverband.at nachzulesen. Ganz grundsätzlich fordern wir im Hinblick auf die genannten und weiteren Kritikpunkte, die sofortige Rücknahme des Gesetzesentwurfes und die Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Aktiv werden: Die Natur braucht deine Stimme! Gegen die Entmachtung von Umweltanwaltschaften!

In Zeiten des verheerenden Artensterbens darf die Stimme der Natur nicht verstummen. Mach mit bei der Online Petition und setze dich für den Umwelt- und Naturschutz ein.

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